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   FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03   

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https://dejure.org/2003,26545
FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03 (https://dejure.org/2003,26545)
FG München, Entscheidung vom 13.05.2003 - 13 V 1347/03 (https://dejure.org/2003,26545)
FG München, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 13 V 1347/03 (https://dejure.org/2003,26545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beibehaltung des bisherigen Lebensmittelpunktes als Voraussetzung für doppelte Haushaltsführung; Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen ohne eigenen Hausstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen; Einkommensteuer 2001; Solidaritätszuschlag 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen - Einkommensteuer 2001 - Solidaritätszuschlag 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Auszug aus FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03
    Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem Ledigen in der Regel an dem Wohnort, von dem er sich überwiegend zur Beschäftigungsstelle begibt (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1985 VI R 7/83, BStBl II 1986, 221 m.w.H.).

    Der Wohnort, von dem der Steuerpflichtige weniger oft fährt, ist nur dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, wenn er zu diesem Ort besondere persönliche Beziehungen unterhält (Bindungen an Personen und Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten; vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1986, 221, 222).

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03
    Zwar kann nach dem BFH-Urteil vom 5.10.1994 VI R 62/90 (BStBl II 1995, 180) auch ein Lediger einen doppelten Haushalt i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG führen.
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 FGO an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. BFH-Beschluss vom 24.2.2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298).
  • BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97

    Eigener Hausstand bei Lebenspartnern

    Auszug aus FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03
    Eine zusammen mit anderen Personen bewohnte Wohnung ist kein "eigener" Hausstand, wenn der Steuerpflichtige die Hausstandsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Hausstand (z. B. in den der Eltern) eingegliedert ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.9.2000 VI R 165/97, BStBl II 2001, 29).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03
    Dies geht zu ihren Lasten (BFH-Beschlüsse vom 4.6.1996 VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895; vom 15.1.1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89

    Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und

    Auszug aus FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03
    Voraussetzung für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung ist jedoch, dass der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort auch regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils wegen der Berufstätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort mit Unterbrechungen (vgl. BFH-Urteil vom 6.10.1994 VI R 136/89, BStBl II 1995, 184).
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03
    Dies geht zu ihren Lasten (BFH-Beschlüsse vom 4.6.1996 VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895; vom 15.1.1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
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